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   BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20   

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BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20 (https://dejure.org/2021,16590)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20 (https://dejure.org/2021,16590)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - 2 BvR 2010/20 (https://dejure.org/2021,16590)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 353b Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Staatsanwälte, Steuerfahnder und Journalisten wegen der Weitergabe von Teilen der Strafakte eines Steuerstrafverfahrens an die Presse; Recht auf ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen zwei Beschlüsse in einer Klageerzwingungssache nicht zur Entscheidung angenommen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 172 Abs 1 StPO, § 172 Abs 2 StPO, § 172 Abs 3 S 1 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Begründung von Klageerzwingungsanträgen - ua keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Obliegenheit zur Darlegung, dass die Beschwerdefrist des § 172 Abs 1 StPO gewahrt sei

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Begründung von Klageerzwingungsanträgen - ua keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Obliegenheit zur Darlegung, dass die Beschwerdefrist des § 172 Abs 1 StPO gewahrt sei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klageerzwingung vor dem BVerfG wegen gerichtlicher Weitergabe von Prozessinformationen an die Presse

  • rechtsportal.de

    Klageerzwingung vor dem BVerfG wegen gerichtlicher Weitergabe von Prozessinformationen an die Presse

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Begründung von Klageerzwingungsanträgen - ua keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Obliegenheit zur Darlegung, dass die Beschwerdefrist des § 172 Abs 1 StPO gewahrt sei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageerzwingungsverfahren - und ihre notwendige Begründung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 315
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20
    Nach Art. 19 Abs. 4 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 17).

    Sie dürfen ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 17).

    Formerfordernisse dürfen nicht weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 17).

    a) Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 17).

    Diese Darlegungsanforderungen dürfen nicht überspannt werden, sondern müssen durch den Gesetzeszweck geboten sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 19).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO so auszulegen, dass der Klageerzwingungsantrag den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für ihre Unrichtigkeit in groben Zügen wiedergeben und eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten muss, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 18).

    Dies soll die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 18).

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20
    Formerfordernisse dürfen nicht weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 17).

    a) Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 17).

    Dies soll die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 18).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20
    Nach Art. 19 Abs. 4 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 17).

    Formerfordernisse dürfen nicht weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 17).

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20
    a) Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 17).

    Dies soll die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 18).

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20
    a) Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 17).

    Dies soll die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 18).

  • BVerfG, 31.01.2002 - 2 BvR 1087/00

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige, in der Sache unbegründete

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20
    Schließlich gibt es auch gegen die Auslegung, dass nur anhand der Antragsschrift ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft oder andere Schriftstücke eine Schlüssigkeitsprüfung der Erfolgsaussichten des Antrags vorgenommen werden können soll, verfassungsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2002 - 2 BvR 1087/00 -, Rn. 8 m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtsprechung der Fachgerichte, wonach die Schlüssigkeitsprüfung der Erfolgsaussichten eines Antrags nach § 172 Abs. 3 StPO ausschließlich anhand der Antragsschrift ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft oder andere Schriftstücke vorzunehmen sei, nicht beanstandet (vgl. BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2002 - 2 BvR 1087/00 -, Rn. 8 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.12.2020 - 2 BvR 932/19

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20
    Anwendung und Auslegung des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO sind dabei Aufgabe der Oberlandesgerichte als hierfür zuständige Fachgerichte und entziehen sich grundsätzlich einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2020 - 2 BvR 932/19 -, Rn. 2), das nur bei einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts eingreift.

    Verfassungsrechtlich ebenso unbedenklich ist es, wenn der Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren für einen zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO nach Auslegung der Oberlandesgerichte auch die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO darzulegen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2020 - 2 BvR 932/19 -, Rn. 1 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20
    Im Übrigen legt der Beschwerdeführer nicht dar, welche aus seiner Sicht relevanten rechtlichen Ausführungen das Oberlandesgericht Hamm nicht zur Kenntnis genommen haben soll - die Verfassungsbeschwerde verweist insoweit pauschal auf die Erwiderung des Beschwerdeführers zu der Stellungnahme der Generalstaatsanwältin - und inwieweit die Berücksichtigung dieses Vortrags zu einem anderen, für ihn günstigeren Ergebnis hätte führen können (vgl. BVerfGE 112, 185 ; 148, 217 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20
    Sie dürfen ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20
    Anwendung und Auslegung des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO sind dabei Aufgabe der Oberlandesgerichte als hierfür zuständige Fachgerichte und entziehen sich grundsätzlich einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2020 - 2 BvR 932/19 -, Rn. 2), das nur bei einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts eingreift.
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Leiterin einer

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

    Diese strengen formalen Anforderungen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG vom 28.11.1999 NJW 2000, 1027; vom 13.2.2008 - 2 BvR 2226/07 - juris Rn. 13; vom 8.6.2021 - 2 BvR 2010/20 - juris Rn. 24).

    Sie bezwecken, die zuständigen Gerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und nicht hinreichend substanziierte Anträge zu bewahren (VerfGH vom 18.7.2001 BayVBl 2001, 746 f.; vom 30.3.2004 BayVBl 2004, 493; vom 16.11.2018 - Vf. 23-VI-16 - juris Rn. 34 f.; BVerfG vom 8.6.2021 - 2 BvR 2010/20 - juris Rn. 24).

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